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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Ulrike Rios Reise und Fotografie
(Stand 29.12.2021)

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An dieser Stelle möchte ich dich über meine Allgemeinen Geschäftsbedingungen informieren, die die gesetzlichen Bestimmungen der §§ 651a-y BGB ergänzen und, soweit wirksam vereinbart, Bestandteil des zwischen dir und mir geschlossenen Pauschalreisevertrages sind. Bitte nimm dir die Zeit und lies die Bedingungen in Ruhe durch. Sollten sich Fragen ergeben, stehe ich dir zur Beantwortung gerne zur Verfügung.

 

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1 Abschluss des Pauschalreisevertrages

1.1. Mit der Reiseanmeldung bietet der Reisekunde mir, Ulrike Rios Reise und Fotografie, nachfolgend: Ulrike Rios Reise und Fotografie, den Abschluss eines Pauschalreisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, auf elektronischem Weg, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch Ulrike Rios Reise und Fotografie zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird Ulrike Rios Reise und Fotografie dem Reisekunden auf einem dauerhaften Datenträger eine Reisebestätigung zur Verfügung stellen.

1.2. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von Ulrike Rios Reise und Fotografie vor, an das Ulrike Rios Reise und Fotografie für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Reisende innerhalb der Bindungsfrist die Annahme ausdrücklich erklärt oder eine Anzahlung bzw. den Reisepreis leistet.

1.3. Der Reisekunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Reisebuchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

 

 

2 Bezahlung

2.1. Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise dürfen nur gefordert oder angenommen werden, wenn für Ulrike Rios Reise und Fotografie ein Kundengeldabsicherungsvertrag besteht, Ulrike Rios Reise und Fotografie den Reisekunden hierüber gemäß § 651t BGB informiert und dem Reisekunden zuvor ein Sicherungsschein i.S.v. § 651r Abs. 4 BGB übergeben wird.

Nach Vertragsschluss und Übergabe des Sicherungsscheins ist eine Anzahlung in Höhe von 15 % des Reisepreises fällig.

2.3. Die Restzahlung des Reisepreises ist 4 Wochen vor Reisebeginn fällig, sofern die Reise nicht mehr nach Ziffer 5.1. abgesagt werden kann. Bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 4 Wochen vor Reisebeginn) ist der Reisepreis, sofern keine Absage nach Ziffer 5.1. mehr erfolgen kann, bei Übergabe der Reiseunterlagen sofort fällig. Ist eine Absage nach Ziffer 5.1. möglich, wird die Restzahlung erst mit Ablauf der Absagefrist fällig, frühestens jedoch 4 Wochen vor Reisebeginn.

2.4. Gerät der Reisekunde mit der Anzahlung oder mit der Restzahlung in Verzug, ist Ulrike Rios Reise und Fotografie nach Mahnung mit erfolgloser Fristsetzung zur Zahlung und Androhung des Rücktritts berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz in Höhe der vereinbarten Entschädigungspauschalen (siehe Ziffer 4.2.) zu verlangen.

 

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3 Leistungs- und Preisänderungen

3.1. Änderungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von Ulrike Rios Reise und Fotografie nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

3.2. Eine Erklärung über Änderungen von Reiseleistungen kann nur vor Reisebeginn erfolgen. Ulrike Rios Reise und Fotografie ist verpflichtet, den Kunden über Änderungen nach Kenntnis von dem Änderungsgrund unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger zu informieren. Bei einer erheblichen Vertragsänderung informiert Ulrike Rios Reise und Fotografie zudem über die Auswirkungen der Änderung auf den Reisepreis gemäß § 651g III S. 2 BGB. Erhebliche Änderungen können nicht ohne Zustimmung des Reisekunden vorgenommen werden, auf die Regelungen des §§ 651f und g BGB wird verwiesen.

3.3. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisekunde berechtigt, kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten oder der Reisekunde kann die Teilnahme an einer Ersatzreise verlangen, wenn Ulrike Rios Reise und Fotografie eine solche anbietet.

3.4. Erhebliche Vertragsänderungen sind nur mit Zustimmung des Reisekunden zulässig. Ulrike Rios Reise und Fotografie informiert den Reisekunden über Vertragsänderungen einschließlich der Gründe unverzüglich nach Kenntnis des Änderungsgrundes auf einem dauerhaften Datenträger. Ulrike Rios Reise und Fotografie kann vom Reisekunden verlangen, dass er innerhalb einer von Ulrike Rios Reise und Fotografie bestimmten und angemessenen Frist das Angebot einer erheblichen Vertragsänderung annimmt oder seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Nach Ablauf der von Ulrike Rios Reise und Fotografie bestimmten Frist gilt das Angebot zur erheblichen Vertragsänderung als angenommen. Ulrike Rios Reise und Fotografie kann dem Reisekunden mit dem Angebot einer erheblichen Vertragsänderung wahlweise auch die Teilnahme an einer Ersatzreise anbieten.

 

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4 Rücktritt des Reisekunden, Ersatzreisender und wichtige Versicherungen

4.1. Der Reisekunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Ulrike Rios Reise und Fotografie. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

4.2. Tritt der Reisekunde vom Pauschalreisevertrag zurück (Storno) oder tritt er die Reise nicht an, verliert Ulrike Rios Reise und Fotografie den Anspruch auf den Reisepreis, kann aber gemäß § 651h II BGB eine pauschalierte Entschädigung verlangen. Der Entschädigungsanspruch wird unter Berücksichtigung nachfolgender Entschädigungspauschalen berechnet. Die Rücktrittskosten betragen pro Reisekunde:

- bis 30. Tag vor Reisebeginn 25% des Reisepreises
- ab 29. bis 20. Tag vor Reisebeginn 30% des Reisepreises
- ab 19. bis 10. Tag vor Reisebeginn 50% des Reisepreises
- ab 09. bis 2. Tag vor Reisebeginn 75% des Reisepreises
- ab 1. Tag vor Reisebeginn oder bei Nichtantritt 90% des Reisepreises

Als Stichtag für die Berechnung gilt der Zugang der Rücktrittserklärung. Dem Reisekunden bleibt es unbenommen, Ulrike Rios Reise und Fotografie nachzuweisen, dass Ulrike Rios Reise und Fotografie kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die pauschalierten Rücktrittskosten. Ist der Schaden von Ulrike Rios Reise und Fotografie geringer oder sind die Pauschalen nicht anwendbar, wird Ulrike Rios Reise und Fotografie ihren Schaden konkret berechnen, indem sich die Entschädigung nach dem Reisepreis abzüglich des Wertes der von Ulrike Rios Reise und Fotografie ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was Ulrike Rios Reise und Fotografie durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt, berechnet. Im Fall des Rücktritts ist Ulrike Rios Reise und Fotografie zur unverzüglichen Erstattung des Reisepreises abzüglich des Entschädigungsanspruches verpflichtet.

4.3. Erfolgt der Rücktritt durch den Reisekunden, weil am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen, kann Ulrike Rios Reise und Fotografie keine Entschädigung fordern und zahlt den Reisepreis unverzüglich an den Kunden zurück. Auf § 651h III BGB wird verwiesen.

4.4. Bis zum Reisebeginn kann der Reisekunde verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt; auf die Regelungen des § 651e BGB wird verwiesen. Ulrike Rios Reise und Fotografie kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Im Falle der Vertragsübertragung haften der ursprünglich Reisende und der Ersatzteilnehmer als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Ulrike Rios Reise und Fotografie hat dem Reisekunden einen Nachweis darüber zu erteilen, in welcher Höhe durch den Eintritt des Ersatzreisenden Mehrkosten entstehen.

4.5. Es wird der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung (z.B. ERV, www.reiseversicherung.de) und einer Versicherung zur Deckung der Kosten einer Unterstützung einschließlich einer Rückbeförderung bei Unfall, Krankheit oder Tod (z.B. ERV, www.reiseversicherung.de) empfohlen.

 

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5 Rücktritt durch Ulrike Rios Reise und Fotografie (Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl u.a.)

5.1. Ulrike Rios Reise und Fotografie kann wegen Nichterreichens einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl nur dann vom Vertrag zurücktreten, wenn

a. in der vorvertraglichen Information und Reiseausschreibung die Mindestteilnehmerzahl beziffert wird sowie der Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Reisenden die Erklärung zugegangen sein muss, angegeben ist und

b. in der Reisebestätigung deutlich lesbar auf diese Angaben hingewiesen wird. Ein Rücktritt ist spätestens an dem Tag zu erklären, der dem Reisekunden in den vorvertraglichen Informationen und der Reisebestätigung genannt wurde. Auf die Regelungen zu den Rücktrittsfristen gemäß § 651h IV BGB wird verwiesen. Tritt Ulrike Rios Reise und Fotografie von der Reise zurück, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.

5.2. Auf die Ulrike Rios Reise und Fotografie zustehende gesetzliche Rücktrittsmöglichkeit aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände gemäß § 651h IV Nr. 2 BGB wird hingewiesen.

 

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6 Gewährleistung

6.1. Werden Reiseleistungen nicht vertragsmäßig erbracht, so kann der Reisekunde Abhilfe verlangen. Der Mangel muss unverzüglich gegenüber Ulrike Rios Reise und Fotografie angezeigt werden.

6.2. Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Reisekunde eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen. Die Minderung tritt nicht ein, wenn es der Reisekunde schuldhaft unterlässt, den Reisemangel anzuzeigen und Ulrike Rios Reise und Fotografie dadurch keine Abhilfe schaffen kann.

6.3. Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, so kann der Reisekunde den Pauschalreisevertrag gemäß § 651l BGB kündigen. Eine Kündigung des Pauschalreisevertrages durch den Reisekunden ist jedoch nur dann zulässig, wenn Ulrike Rios Reise und Fotografie keine Abhilfe leistet, nachdem der Reisekunde hierfür eine angemessene Frist gesetzt hat. Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist, von Ulrike Rios Reise und Fotografie verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des Reisekunden gerechtfertigt ist.

 

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7 Haftung

7.1. Die vertragliche Haftung von Ulrike Rios Reise und Fotografie für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden von Ulrike Rios Reise und Fotografie nicht schuldhaft herbeigeführt wird.

7.2. Von Reisekunden oder von anderen Personen in eigener Organisation am Urlaubsort angebotene und vor Ort gebuchte Ausflüge (auch Theaterbesuche, Sportveranstaltungen u.a.), Beförderungsleistungen, sportliche Aktivitäten und Mietwagen (auch Motorräder) gehören nicht zum Pauschalreisevertragsinhalt zwischen dem Reisekunden und Ulrike Rios Reise und Fotografie; für solche Leistungen übernimmt Ulrike Rios Reise und Fotografie keine Haftung.

7.3. Der Reisekunde fährt im Rahmen von Ausflügen im Kraftfahrzeug auf eigene Gefahr mit und beschränkt seine Ansprüche gegenüber Fahrer und Halter dieses Kraftfahrzeuges auf Ersatz derjenigen Unfallschäden, die durch Versicherungsleistungen auszugleichen sind.

 

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8 Mitwirkungspflicht des Reisekunden

Der Reisekunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Reisekunde ist verpflichtet, Ulrike Rios Reise und Fotografie unverzüglich von der Beanstandung in Kenntnis zu setzen. Unterlässt der Reisekunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung (§ 651m BGB) und Schadensersatz (§ 651n BGB) nicht ein, sofern Ulrike Rios Reise und Fotografie wegen der fehlenden Mängelanzeige keine Abhilfe leisten konnte. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige erkennbar aussichtslos ist oder aus anderen Gründen unzumutbar ist.

 

9 Beistandspflicht von Ulrike Rios Reise und Fotografie

Befindet sich der Reisekunde in Schwierigkeiten, hat Ulrike Rios Reise und Fotografie ihm unverzüglich in angemessener Weise Beistand zu gewähren. Auf § 651q BGB wird verwiesen. Dem Reisekunden wird empfohlen, in einer entsprechenden Situation umgehend Kontakt zu Ulrike Rios Reise und Fotografie unter den in Ziffer 16 genannten Kontaktdaten aufzunehmen.

 

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10 Anmeldung von Ansprüchen und Verjährung

10.1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisekunde gegenüber Ulrike Rios Reise und Fotografie unter der unter Ziffer 16 genannten Anschrift geltend zu machen. Es wird empfohlen, die Anspruchsanmeldung schriftlich vorzunehmen. 

10.2. Ansprüche des Reisekunden wegen Reisemängeln gemäß § 651i III BGB verjähren in zwei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Pauschalreise dem Vertrag nach enden sollte.

 

 

11 Einreise-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

11.1. Mit den Reiseunterlagen erhält der Reisekunde die Angaben über Pass- und Einreisevorschriften. Diese Angaben gelten in der Regel für Bürger der Bundesrepublik Deutschland. Bürger anderer Staaten geben bitte ihre Nationalität bei der Buchung bekannt, damit Ulrike Rios Reise und Fotografie den Reisekunden über die entsprechenden Vorschriften informieren kann.

11.2. Wenn Reisedokumente ausgestellt oder verlängert oder Visa eingeholt werden müssen, ist der Reisekunde dafür selbst verantwortlich. Sollte ein Reisedokument nicht erhältlich sein oder wird es zu spät ausgestellt und der Reisekunde muss die Reise absagen, gelten die Rücktrittsbestimmungen. 

11.3. Der Reisekunde ist selbst für die Einhaltung der Einreise, Gesundheits-, Zoll- und Devisenvorschriften verantwortlich. Es wird empfohlen vor der Abreise die Vollständigkeit notwendigen Dokumente zu überprüfen und mich sich zu tragen. 

11.4. Es wird empfohlen, dass der Reisekunde zu Impfungen, Gesundheitsbestimmungen und Gesundheitsvorsorge den Rat eines Hausarztes einholt. 

11.5. Ulrike Rios Reise und Fotografie weist darauf hin, dass der Reisekunde bei einer Einreiseverweigerung die Rücktrittskosten zu übernehmen hat. Gleichfalls weist Ulrike Rios Reise und Fotografie ausdrücklich auf die gesetzlichen Folgen der Einfuhr verbotener Ware hin. 

 

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12 Rechtswahl und Gerichtsstand

12.1. Auf den Vertrag und auf das Rechtsverhältnis zwischen dem Reisekunden und Ulrike Rios Reise und Fotografie findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Soweit bei Klagen des Reisekunden gegen Ulrike Rios Reise und Fotografie im Ausland für den Haftungsgrund nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, etwa hinsichtlich der Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Reisekunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

12.2. Der Gerichtsstand von Ulrike Rios Reise und Fotografie ist Sulingen 

12.3. Für Klagen von Ulrike Rios Reise und Fotografie gegen den Reisekunden ist der Wohnsitz des Reisekunden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Gerichtsstand Sulingen maßgebend. 

12.4. Die Bestimmungen zu Nr. 12.1. bis 12.3. finden keine Anwendung, wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Pauschalreisevertrag zwischen dem Reisekunden und Ulrike Rios Reise und Fotografie anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Reisekunden ergibt oder wenn und insoweit auf den Pauschalreisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die Regelungen in diesen Geschäfts- und Reisebedingungen oder die anwendbaren deutschen Vorschriften.

 

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13 Schlichtungsverfahren

Ulrike Rios Reise und Fotografie nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. Informatorisch wird für Pauschalreiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf folgende Online-Streitbeilegungs-Plattform hingewiesen: https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm?event=main.home2.show&lng=DE

 

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14 Sonstige Bestimmungen

14.1. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Bedingungen zur Folge. Auf § 306 BGB wird verwiesen.

14.2. Stand dieser Bedingungen ist Dezember 2021

 

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15 Datenschutz

Der Schutz der personenbezogenen Daten der Reisekunden von Ulrike Rios Reise und Fotografie wird gewahrt. Die ausführlichen Datenschutzbestimmungen von Ulrike Rios Reise und Fotografie und die entsprechenden Rechte des Reisekunden finden sich unter: https://www.reiseundfotografie.de/datenschutz Auf Verlangen sendet Ulrike Rios Reise und Fotografie dem Reisekunden die Datenschutzregelungen gerne auch schriftlich zu.

 

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16 Reiseveranstalter

Ulrike Rios Reise und Fotografie, Haferkamp 6, 27232 Sulingen

Telefon: +39 353 326 0177, Mail: info@reiseundfotografie.de

www.reiseundfotografie.de

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